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Informationen zur Anrechnung von Leistungen anderer Hochschulen und Auslandsleistungen sowie zu Empfehlungsschreiben (Recommendation Letters).

 

Anrechnung von Leistungen anderer Hochschulen bzw. im Ausland erbrachten Leistungen

Für die Anrechnung von Leistungen anderer Hochschulen (z.B. im Falle eines Hochschulwechsels) wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt (dort: "Anerkennung/Umrechnung").

Im Ausland erbrachte Studienleistungen werden ebenfalls zentral angerechnet. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Erasmus- bzw. EUCOR-Programms.

Sollten Sie sich während des Anrechnungs- bzw. Anerkennungsprozesses spezifische Fragen zu unseren Veranstaltungen ergeben, wenden Sie sich bitte an unsere Administration.

 

Empfehlungsschreiben (Recommendation Letters)

Empfehlungsschreiben (Recommendation Letter) für Bewerbungen für Stipendien oder bestimmte Studiengänge (z.B. Master oder Promotion) sind im Einzelfall möglich.

Voraussetzung:
  • zumindest eine abgeschlossene wissenschaftliche Qualifikationsarbeit (z.B. Seminar- oder Bachelorarbeit) an unserer Abteilung.
Unterlagen:
  • Motivationsschreiben (1 bis 3 Seiten) aus dem hervorgeht, warum Sie das angestrebte Ziel erreichen wollen.
  • Aktueller Notenauszug
Ablauf:
  1. Senden Sie Ihre Unterlagen frühzeitig an unsere Administration.
  2. Wir finden zeitnah einen Termin für ein persönliches Gespräch.
  3. Wir stellen das Empfehlungsschreiben dem Adressaten (z.B. Stipendiengeber, Hochschule) direkt zu.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Administration.